Eine große und technisch anspruchsvolle Drohne vermittelt schnell den Eindruck, dass für ihren Betrieb automatisch ein besonders umfangreicher Drohnenführerschein erforderlich ist. Doch diese Annahme ist falsch.
Nicht allein die Größe, das Gewicht oder der professionelle Einsatz einer Drohne bestimmen, welche Qualifikation der Fernpilot benötigt. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel aus Drohnenklasse, maximaler Startmasse, Betriebskategorie und den konkreten Bedingungen des Fluges.
Welche Qualifikation brauche ich für meine Drohne?
Für Drohnen in der europäischen Open-Kategorie sind insbesondere die Unterkategorien A1, A2 und A3 relevant. Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem von der Drohnenklasse und dem geplanten Betrieb ab.
A1: Betrieb in der Nähe von Menschen
In A1 können bestimmte Drohnen mit entsprechend niedriger Startmasse und entsprechender C-Klassifizierung betrieben werden. Je nach Drohne gelten unterschiedliche Anforderungen an die Fernpilotenkompetenz.
Beispielsweise können Drohnen der Klasse C0 mit weniger als 250 g unter bestimmten Voraussetzungen in A1 betrieben werden. Für C1-Drohnen ist grundsätzlich der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich.
A2: Betrieb mit geringeren Abständen zu Personen
Die Unterkategorie A2 ist insbesondere für Drohnen der Klasse C2 relevant. Diese dürfen unter den entsprechenden Voraussetzungen näher an unbeteiligten Personen betrieben werden als Drohnen, die ausschließlich in A3 eingesetzt werden.
Hierfür ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich. Voraussetzung sind unter anderem der Kompetenznachweis A1/A3, eine praktische Selbstschulung sowie eine zusätzliche theoretische Prüfung.
A3: Betrieb mit größerem Abstand
In A3 gelten größere Abstände zu unbeteiligten Personen sowie zu Bereichen, die von Menschen genutzt werden. Diese Unterkategorie ist beispielsweise für bestimmte Drohnen der Klassen C3 und C4 relevant.
Auch hier ist der entsprechende EU-Kompetenznachweis erforderlich.
Warum eine große Profi-Drohne nicht automatisch einen „großen Führerschein“ benötigt
Ein häufiger Irrtum besteht darin, die Professionalität einer Drohne direkt mit der erforderlichen Pilotenqualifikation gleichzusetzen.
Eine Drohne wie eine DJI Matrice 4T kann beispielsweise für professionelle Anwendungen wie Inspektionen, Vermessung, Wärmebildaufnahmen oder die Wildtierrettung eingesetzt werden. Der professionelle Einsatzzweck allein führt jedoch nicht automatisch dazu, dass ein höheres Fernpilotenzeugnis erforderlich ist.
Entscheidend ist vielmehr:
Welche Drohne wird eingesetzt und unter welchen Bedingungen wird sie betrieben?
Dabei spielen unter anderem folgende Punkte eine Rolle:
- maximale Startmasse der Drohne
- vorhandene C-Klassifizierung
- Betriebskategorie
- Abstand zu unbeteiligten Personen
- Einsatzort und geografische Flugbeschränkungen
- konkrete Betriebsbedingungen
Was passiert, wenn die Open-Kategorie nicht ausreicht?
Nicht jeder professionelle Drohneneinsatz lässt sich innerhalb der Open-Kategorie durchführen.
Wenn die Voraussetzungen der Open-Kategorie nicht erfüllt werden, kann ein Betrieb in der Specific-Kategorie erforderlich sein. Hier gelten weitergehende Anforderungen. Je nach Betrieb können beispielsweise eine Betriebsgenehmigung, ein Standardszenario oder eine Erklärung erforderlich sein.
Auch deshalb lässt sich die Frage nach dem benötigten „Drohnenführerschein“ nicht allein anhand des Gewichts oder der Größe einer Drohne beantworten.
Fazit
Eine große Profi-Drohne bedeutet nicht automatisch, dass ein besonders hoher Drohnenführerschein erforderlich ist.
Entscheidend sind die Drohne selbst, ihre Klassifizierung, die Betriebskategorie und die konkreten Einsatzbedingungen.
Wer eine professionelle Drohne einsetzen möchte, sollte deshalb nicht nur die technischen Daten des Fluggeräts betrachten, sondern vor dem ersten Einsatz prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen für den konkreten Flug gelten.
Denn nicht die Frage
„Wie groß ist meine Drohne?“
ist entscheidend, sondern:
„Wie und wo möchte ich sie betreiben?“








