Auch 2026 unterstützt der Bund die Anschaffung von Wärmebilddrohnen zur Rehkitzrettung. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) stellt dafür insgesamt 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Pro geförderter Drohne gibt es einen Festbetrag von 3.000 €.
Die Antragstellung für die Förderung musste bereits bis zum 30. Juni 2026 erfolgen. Für Vereine, die bereits einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten haben, wird es jetzt jedoch besonders wichtig: Der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag muss bis zum 30. September 2026 eingereicht werden. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt spätestens bis zum 31. Dezember 2026.
3.000 € Förderung pro Wärmebilddrohne
Im Förderjahr 2026 wird die Anschaffung einer geeigneten Drohne mit Wärmebildtechnik mit einem Festbetrag von 3.000 € pro Drohne unterstützt. Insgesamt stehen dafür 2,1 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel des Förderprogramms ist es, den Einsatz moderner Technik bei der Rettung von Rehkitzen und anderen Wildtieren während der Wiesenmahd zu unterstützen.
Wärmebilddrohnen können dabei helfen, Tiere bereits vor Beginn der Mahd aus der Luft aufzuspüren. Gerade bei dichtem und hohem Gras können Rehkitze am Boden nur schwer erkannt werden. Der Einsatz einer Wärmebildkamera ermöglicht es, verdächtige Wärmesignaturen aus der Luft zu kontrollieren.
Wer konnte die Drohnen-Förderung 2026 beantragen?
Die Bundesförderung richtet sich nicht an Privatpersonen oder einzelne Landwirte. Antragsberechtigt waren insbesondere bestimmte eingetragene Vereine.
Dazu gehören:
- eingetragene Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene
- eingetragene Vereine, deren satzungsgemäße Aufgabe die Rettung von Wildtieren, insbesondere Rehkitzen bei der Wiesenmahd, ist
- sogenannte Kitzrettungsvereine
Der Schwerpunkt der Rehkitzrettung muss bei entsprechenden Vereinen durch die Satzung nachgewiesen werden. Vereine in Gründung, Privatpersonen und Einzelunternehmen waren nicht antragsberechtigt.
Wichtig: Antragstellung und Auszahlung sind zwei verschiedene Schritte
Bei der Förderung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Der Förderantrag musste zunächst fristgerecht gestellt werden. Erst nach einem positiven Bewilligungsbescheid durfte die geförderte Drohne beschafft werden.
Wer bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten hat, muss nun den zweiten Schritt erledigen:
Bis zum 30. September 2026 müssen der Verwendungsnachweis und der Auszahlungsantrag eingereicht werden.
Die Auszahlung der Fördermittel soll anschließend bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen.
Was bedeutet die Förderung für Kitzrettungsvereine?
Für viele Kitzrettungsvereine ist die Förderung eine Möglichkeit, die Anschaffung moderner Wärmebildtechnik finanziell abzufedern.
Wer bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten hat, sollte deshalb jetzt prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht werden.
Wer dagegen erst jetzt über die Gründung eines Kitzrettungsvereins nachdenkt, kann die aktuelle Förderung 2026 nicht mehr nachträglich beantragen. Die Antragsfrist ist bereits abgelaufen.
Eine Vereinsgründung kann dennoch für zukünftige Fördermöglichkeiten interessant sein. Ob und in welcher Form es 2027 erneut eine Bundesförderung für Wärmebilddrohnen geben wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht fest.
Verein für die Kitzrettung gründen
Wer langfristig in der Rehkitzrettung aktiv sein möchte, sollte sich frühzeitig mit den organisatorischen Voraussetzungen eines Vereins beschäftigen.
Eine Vereinsgründung benötigt unter anderem mehrere Gründungsmitglieder, eine passende Satzung und die Eintragung in das Vereinsregister. Gerade wenn zukünftige Förderprogramme erneut an eingetragene Vereine geknüpft sein sollten, kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit den notwendigen Schritten auseinanderzusetzen.
Bei CopterPro gibt es dazu einen eigenen Kurs, der Schritt für Schritt erklärt, wie ein Kitzrettungsverein gegründet und anschließend organisiert werden kann – inklusive Informationen zur Satzung und zum weiteren Vorgehen.
Weitere Fördermöglichkeiten für Drohnen
Die Bundesförderung zur Rehkitzrettung ist nicht die einzige Möglichkeit, bei der Drohnentechnik finanziell unterstützt werden kann.
Auch die BG BAU fördert seit dem 1. Juli 2026 bestimmte Drohnen, Drohnenführerscheine und die Anmeldung von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt. Die neue Arbeitsschutzprämie für Drohnen kann bis zu 2.000 € pro Mitgliedsbetrieb und Jahr betragen. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beitragen, beispielsweise bei Kontroll- oder Vermessungsarbeiten an schwer zugänglichen oder hochgelegenen Bereichen.
Die BG BAU weist außerdem darauf hin, dass Rechnungen für förderfähige Geräte und Maßnahmen grundsätzlich innerhalb von 365 Tagen ab Rechnungsstellung eingereicht werden können.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur aktuellen Förderung gibt es bei der BG BAU und auf bgdrohnen.de.
Was passiert mit der Förderung 2027?
Ob die Bundesförderung für Wärmebilddrohnen zur Rehkitzrettung auch 2027 fortgeführt wird, lässt sich aktuell nicht verbindlich sagen.
Die Förderung wurde 2026 erneut aufgelegt und stellt insgesamt 2,1 Millionen Euro bereit. Eine automatische Fortsetzung für 2027 ist daraus jedoch nicht abzuleiten.
Wer zukünftig in der Kitzrettung aktiv sein möchte, sollte deshalb die Veröffentlichungen des zuständigen Ministeriums und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Blick behalten.
Fazit: Jetzt Fristen für die Förderung 2026 prüfen
Die Drohnen-Förderung 2026 bietet Kitzrettungsvereinen und bestimmten Jagdvereinen einen Zuschuss von 3.000 € pro geförderter Wärmebilddrohne.
Für neue Antragsteller ist die Frist bereits vorbei. Für Vereine mit einem bestehenden Bewilligungsbescheid ist dagegen jetzt der nächste Schritt entscheidend:
Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag müssen bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.
Wer künftig in der Rehkitzrettung aktiv werden möchte, sollte sich unabhängig davon frühzeitig mit Vereinsgründung, geeigneter Drohnentechnik und möglichen zukünftigen Förderprogrammen beschäftigen.







