Drohnenförderung 2026: Was Jagdgenossenschaften und Kitzrettungsvereine wissen sollten!

Die Drohnenförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist auch 2026 wieder ein heiß diskutiertes Thema. Viele Vereine fragen sich: Wer ist überhaupt förderfähig, und wie kann man die Förderung optimal nutzen? In diesem Beitrag erkläre ich, wie es um Jagdgenossenschaften steht, welche Chancen für Kitzrettungsvereine bestehen und warum eine Drohne auch ohne Förderung sinnvoll sein kann.


Sind Jagdgenossenschaften förderfähig?

Die aktuelle Drohnenförderung richtet sich ausschließlich an eingetragene Kitzrettungsvereine und eingetragene Kreisjagdvereine. Jagdgenossenschaften hingegen sind meist der Gemeinde zugeordnet oder Teil des öffentlichen Rechts. Sie verfügen nicht über die Satzung eines eingetragenen Vereins und sind deshalb nicht berechtigt, Fördermittel zu beantragen.

Trotzdem kann sich die Anschaffung einer Drohne für Jagdgenossenschaften lohnen. Besonders Wärmebilddrohnen bieten zahlreiche Vorteile für die Revierarbeit:

  • Kitzrettung: Drohnen unterstützen Jäger und Landwirte dabei, Jungtiere vor der Mahd zu retten. So profitieren sowohl das Wild als auch die beteiligten Landwirte und Jäger.

  • Reviermanagement & Wildschäden: Präzise Drohnenaufnahmen ermöglichen eine genaue Erfassung von Wildschäden. Streitigkeiten zwischen Landwirten und Jägern lassen sich so effektiv reduzieren.

  • Wildunfälle: Drohnen helfen bei der Suche und Bergung von angefahrenem oder krankem Wild, was Jäger in ihrer ehrenamtlichen Arbeit unterstützt.

  • Seuchenprävention (z. B. Afrikanische Schweinepest): Drohnen können Felder überwachen, bevor Mäh- oder Trächterminen stattfinden, und so das Risiko einer Seuchenausbreitung minimieren.

  • Jagdmanagement: Mit Drohnen lassen sich Wildbestände tierschutzgerecht beobachten, um gesunde Populationen zu erhalten.

Kurzum: Selbst ohne Fördermittel ist die Drohne ein wertvolles Reinvest der Jagdpacht, das allen Beteiligten zugutekommt. Für Jagdgenossenschaften gibt es zudem einen kostenlosen Flyer, der die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten einer Drohne anschaulich zusammenfasst.

Drohnenförderung 2026 – wird sie wiederkommen?

Offizielle Informationen gibt es bisher nicht, doch die Tendenz ist positiv. Die Förderung der letzten Jahre stieß auf großen Zulauf, und es ist davon auszugehen, dass sie auch 2026 wieder angeboten wird.

Wichtig: Jagdgenossenschaften waren bisher nie förderfähig. Die Drohnenförderung richtet sich vor allem an eingetragene Kitzrettungsvereine, die damit ihre Arbeit deutlich erleichtern können.


Vorbereitung auf die Förderung

Wer die Drohnenförderung nutzen möchte, sollte jetzt aktiv werden. Voraussetzungen sind unter anderem:

  1. Eingetragener Kitzrettungsverein

  • Gründung mit mindestens sieben Mitgliedern
  • Eintragung beim Amtsgericht über einen Notar
  • Vereinsregisternummer für den Förderantrag
  1. Gemeinnützigkeit beim Finanzamt

  • Dies ermöglicht die offizielle Beantragung der Förderung

Damit seid ihr startklar, sobald die Förderung offiziell beginnt. Für die Vereinsgründung gibt es praxisnahe Kurse und Muster-Satzungen, die den Prozess erheblich erleichtern.


Fazit

  • Jagdgenossenschaften: Nicht förderfähig, aber Drohnen sind ein sinnvoller Reinvest der Jagdpacht.

  • Drohnenförderung 2026: Wahrscheinlich wieder verfügbar, noch keine offizielle Bestätigung.

  • Kitzrettungsvereine: Schnell gründen, um die Förderung direkt zu nutzen.

Drohnen sind nicht nur ein technisches Spielzeug, sondern ein effektives Werkzeug für den Natur- und Tierschutz. Wer clever plant, kann sie sowohl für Revierarbeit als auch für die Kitzrettung und Wildtierbetreuung einsetzen.

Nach oben