FAQ zur Drohnenförderung für die Rehkitzrettung 2026

Auch 2026 unterstützt der Bund wieder die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Rehkitzrettung. Ziel des Programms ist es, Rehkitze und andere Wildtiere während der Mahd vor dem Mähtod zu schützen.

Viele Vereine und Organisationen stellen sich dabei ähnliche Fragen: Wer darf beantragen? Was wird gefördert? Wie hoch ist der Zuschuss? Welche Fristen gelten?

In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Punkte aus der offiziellen FAQ zur Drohnenförderung 2026 verständlich zusammen.


Was ist das Ziel der Förderung?

Gefördert wird die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera, um Rehkitze vor der Mahd aufzuspüren und zu sichern. Die Drohnen kommen in der Frühjahrs- und Frühsommerzeit zum Einsatz, wenn sich Jungtiere im hohen Gras verstecken und für Landwirte nicht sichtbar sind.

Die Maßnahme dient dem aktiven Tierschutz und der Vermeidung von Tierleid.


Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind in der Regel eingetragene Vereine mit Sitz in Deutschland, deren Satzungszweck die Wildtierrettung oder ausdrücklich die Rehkitzrettung umfasst.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Kreisjagdvereine

  • Jägervereinigungen auf Kreisebene

  • Spezialisierte Kitzrettungsvereine

  • Weitere gemeinnützige Organisationen mit entsprechendem Vereinszweck

Wichtig ist, dass der Schwerpunkt der Rehkitzrettung in der Satzung eindeutig erkennbar ist.


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung einer neuen Drohne mit geeigneter Wärmebildtechnik. Dazu gehören:

  • Drohne mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera

  • Echtbildkamera

  • Erforderliches Zubehör wie Akkus, Ladegeräte oder Transportkoffer

Nicht förderfähig sind beispielsweise:

  • Schulungs- oder Ausbildungskosten

  • Laufende Betriebskosten

  • Wartungsverträge

  • Personalkosten

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Anschaffung der Technik.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der maximale Zuschuss liegt bei 4.000 Euro pro Antragsteller.

Das bedeutet: Übersteigen die Anschaffungskosten diesen Betrag, muss der Verein den Restbetrag selbst finanzieren.


Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren erfolgt digital über das entsprechende Förderportal.

Typischer Ablauf:

  1. Registrierung im Förderportal

  2. Ausfüllen des Online-Antrags

  3. Hochladen der erforderlichen Unterlagen (z. B. Satzung, Registerauszug)

  4. Digitale Bestätigung des Antrags

  5. Warten auf den Zuwendungsbescheid

Wichtig: Die Drohne darf grundsätzlich erst nach Erhalt des Förderbescheids bestellt werden.


Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Aktuelle Vereinssatzung

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

  • Registerauszug (nicht älter als sechs Monate)

  • Angebot oder Kostenvoranschlag für die Drohne

Alle Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden, da unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden können.


Bis wann kann der Antrag gestellt werden?

Die Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2026 möglich, sofern die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht vorher ausgeschöpft sind.

Da die Mittel erfahrungsgemäß stark nachgefragt werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung.


Welche Pflichten bestehen nach der Förderung?

Nach dem Kauf der Drohne gelten bestimmte Vorgaben:

  • Die Drohne ist zweckgebunden für die Wildtierrettung einzusetzen.

  • Die Zweckbindung gilt in der Regel für drei Jahre.

  • Es muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Im Verwendungsnachweis sind beispielsweise Angaben zu Einsatztagen, abgesuchten Flächen und geretteten Tieren zu machen.


Darf die Drohne auch für andere Zwecke genutzt werden?

Während der Zweckbindungsfrist steht die Nutzung für die Rehkitzrettung im Vordergrund. Andere Einsätze sind nur zulässig, wenn sie mit den Förderbedingungen vereinbar sind und den Förderzweck nicht beeinträchtigen.

Eine gewerbliche Nutzung ist in der Regel nicht vorgesehen.


Welche luftrechtlichen Besonderheiten gelten?

Für die Rehkitzrettung gelten besondere luftrechtliche Erleichterungen, die Einsätze in der Nähe von Wohn- oder Siedlungsgebieten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.

Trotzdem müssen alle allgemeinen luftrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Gültiger Drohnenführerschein

  • Registrierung des Betreibers

  • Versicherungsschutz

  • Einhaltung der jeweiligen Flugzonen


Fazit zur Drohnenförderung 2026

Die Drohnenförderung 2026 bietet Vereinen eine attraktive Möglichkeit, moderne Wärmebildtechnik mit bis zu 4.000 Euro Zuschuss zu finanzieren. Wer die Voraussetzungen erfüllt und den Antrag sorgfältig vorbereitet, kann die Anschaffungskosten deutlich reduzieren.

Gerade im Bereich der Rehkitzrettung ist die Technik ein entscheidender Faktor, um schnell, effizient und tierschutzgerecht zu arbeiten.

Eine frühzeitige Antragstellung und eine vollständige Dokumentation sind entscheidend für eine erfolgreiche Bewilligung.

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