So läuft die Drohnenförderung 2026 ab: Bundesförderprogramm zur Rehkitzrettung

Auch 2026 werden Vereine unterstützt bei der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung. Das Förderprogramm ist Teil der Digitalisierungsstrategie des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und stellt insgesamt 2,1 Millionen Euro bereit.

Hier erfährst du kompakt, wie die Förderung abläuft und worauf du achten musst!


Ziel der Förderung

Während der Wiesenmahd werden jedes Jahr zahlreiche Rehkitze verletzt oder getötet. Mithilfe von Drohnen mit Wärmebildtechnik können die Tiere frühzeitig aufgespürt und vor dem Mähtod gerettet werden.

Die Technik ermöglicht eine effiziente, tierschutzgerechte Absicherung von Grünland- und Ackerfutterflächen – besonders in den frühen Morgenstunden.

Alle wichtigen Infos hier!


Höhe der Förderung 2026

  • Maximal 3.000 Euro pro Drohne (Festbetrag)

  • Gefördert wird eine Drohne pro Antragsteller

  • Liegt der Kaufpreis unter 3.000 Euro, wird nur der tatsächliche Bruttopreis erstattet

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht – die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich:

  • Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen (e.V.)

  • Eingetragene Kitzrettungsvereine mit Satzungsschwerpunkt Rehkitzrettung

Nicht antragsberechtigt sind u. a. Privatpersonen, Jagdgenossenschaften, Vereine in Gründung oder Einzelunternehmen.

Wichtig: Der Verein muss bereits im Vereinsregister eingetragen und gemeinnützig sein.


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung einer neuen, flugbereiten Drohne mit:

  • Echtbild- und Wärmebildkamera

  • mindestens 20 Minuten Flugzeit

  • Home-Return-Funktion

  • CE-Klassenkennzeichnung nach EU-Vorgaben

Auch drohnenbezogenes Zubehör (z. B. Akkus oder Transportkoffer) ist förderfähig. Gebrauchte oder ersteigerte Drohnen sind ausgeschlossen.


So läuft das Antragsverfahren ab

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Antragsfrist: 30. Juni 2026
Frist Verwendungsnachweis: 30. September 2026
Auszahlung spätestens: 31. Dezember 2026

Schritt 1: Antrag stellen

Satzung, Vereinsregisterauszug und ggf. Vollmachten als PDF hochladen. Nach Prüfung (ca. 2–3 Monate) erhältst du den Zuwendungsbescheid.

⚠️ Wichtig: Erst nach Erhalt des Bescheids darf die Drohne bestellt werden.

Schritt 2: Drohne kaufen

Rechnung muss vollständig und korrekt auf den Verein ausgestellt sein. Die Drohne muss vollständig bezahlt sein.

Schritt 3: Verwendungsnachweis einreichen

Nach Kauf werden Rechnung und Auszahlungsantrag online eingereicht. Anschließend erfolgt die Auszahlung.


Zweckbindung & Einsatz

Die Zweckbindungsfrist läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2029.
In dieser Zeit darf die Drohne grundsätzlich nur zur Wildtierrettung eingesetzt werden.

Eine Nutzung zur Tierseuchenbekämpfung ist nur im amtlich festgestellten Krisenfall und auf behördliche Anweisung erlaubt.


Fazit

Die Drohnenförderung 2026 bietet Vereinen eine attraktive Unterstützung von bis zu 3.000 Euro pro Drohne. Wer die Fristen einhält, erst nach Bewilligung bestellt und sauber dokumentiert, kann mit moderner Technik einen wichtigen Beitrag zum aktiven Tierschutz leisten! Melde dich jetzt bei uns, für den richtigen Partner an deiner Seite!

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