Förderrichtlinien 2026: Jetzt für die Rehkitzrettung beantragen

Die Förderung für Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung geht 2026 in die nächste Runde! Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat die Förderrichtlinien offiziell veröffentlicht. Vereine, die sich für die Rettung von Jungwild engagieren, können jetzt wieder Zuschüsse beantragen.

Wichtige Punkte der Förderung 2026:

  • Fördersumme: Festbetrag von 3.000 € pro Drohne (maximal eine Drohne pro Verein).

  • Antragsberechtigte: Eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen oder lokale Vereine mit Schwerpunkt auf Rehkitzrettung. Einzelpersonen oder Vereine in Gründung sind ausgeschlossen.

  • Antragsfrist: Online bis 30. Juni 2026 über das elektronische Antragssystem.

  • Verwendungsnachweis: Auszahlungsanträge können bis 30. September 2026 eingereicht werden; Auszahlung spätestens Ende Dezember 2026.

  • Technische Anforderungen: Drohnen müssen über Echtbild- und Wärmebildkamera, Mindestflugzeit 20 Minuten und Home-Return-Funktion verfügen. Drohnen ohne C-Klassifizierung dürfen unter Ausnahmeregelungen weiterhin eingesetzt werden.

  • Zweckbindung: Die Drohne muss mindestens 3 Jahre für die Wildtierrettung genutzt werden.

Mit insgesamt 2,1 Millionen Euro stehen genügend Mittel bereit, um rund 700 Drohnen auszustatten und die Rehkitzrettung weiter auszubauen.

Alle Details, Antragsformulare und die offizielle Pressemeldung findet ihr auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Wenn ihr Fragen habt oder Unterstützung beim Antrag benötigt, bieten wir Beratung und passende Drohnenlösungen für die Rehkitzrettung.

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