Drohnenförderung 2026 beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Vereine

Die Drohnenförderung zur Rehkitzrettung geht 2026 in die nächste Runde. Vereine können wieder einen Zuschuss für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera erhalten. In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, wie die Antragstellung funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf ihr unbedingt achten solltet.

Überblick zur Drohnenförderung 2026

Im Jahr 2026 stellt der Bund insgesamt 2,1 Millionen Euro für die Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung bereit. Pro Drohne kann ein Festbetrag von bis zu 3.000 Euro beantragt werden.

Antragsberechtigt sind:

  • Kreisjagdvereine

  • Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene

  • eingetragene Rehkitzrettungsvereine

Wichtig ist, dass der Antragsteller ein eingetragener Verein (e.V.) ist. Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise:

  • Einzelpersonen

  • Privatpersonen

  • Genossenschaften

  • Vereine in Gründung

Pro Verein kann eine Drohne gefördert werden.

Schritt 1: Zugang zum Förderportal

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem easyOnline. Dort wird der komplette Förderantrag digital ausgefüllt.

Im Antragssystem werden mehrere Bereiche nacheinander bearbeitet:

  1. Basisdaten

  2. Vorhabensbeteiligte

  3. Gesamtfinanzierung

  4. Erklärungen

  5. Vollständigkeitsprüfung

  6. Endfassung einreichen

Wichtig: Die Pflichtfelder im Formular sind mit einem Sternchen markiert und müssen vollständig ausgefüllt werden.

Schritt 2: Basisdaten des Fördervorhabens

Im ersten Abschnitt werden die grundlegenden Informationen zum Förderprojekt eingetragen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Zeitraum des Vorhabens

  • Bestätigung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde

  • Zustimmung zur Datenschutzerklärung

  • Antragsdatum und Antragsort

Ein wichtiger Punkt ist die Projektlaufzeit. Für die Antragstellung kann beispielsweise ein Zeitraum vom aktuellen Datum bis zum 30. September 2026 angegeben werden.

Der eigentliche Antrag muss jedoch spätestens bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.

Das Förderverfahren besteht aus zwei Schritten:

  1. Antrag stellen und Bewilligung erhalten

  2. Drohne kaufen und anschließend den Auszahlungsantrag stellen

Schritt 3: Angaben zum Verein

Im Bereich „Vorhabensbeteiligte“ werden die Daten des Vereins eingetragen.

Dazu gehören:

  • Name des Vereins

  • Anschrift

  • Rechtsform

  • Amtsgericht

  • Vereinsregisternummer

  • Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)

Wichtig ist, dass die Angaben genau mit den Daten im Vereinsregister übereinstimmen.

Außerdem wird hier die Bankverbindung des Vereins hinterlegt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt grundsätzlich auf das Konto des antragstellenden Vereins.

Schritt 4: Ansprechpartner hinterlegen

Im nächsten Schritt wird eine vertretungsberechtigte Person eingetragen. In der Regel ist das der erste Vorsitzende des Vereins.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Name

  • Telefonnummer für Rückfragen

  • E-Mail-Adresse

Diese Person fungiert als Ansprechpartner für die Förderstelle.

Schritt 5: Gesamtfinanzierung der Drohne

Nun folgt der wichtigste Teil des Antrags: die Finanzierung.

Hier wird angegeben:

  • welche Drohne angeschafft werden soll

  • wie hoch die geschätzten Gesamtkosten sind

  • welche Förderung beantragt wird

Förderfähig sind neben der Drohne auch zusätzliche Ausstattungen, zum Beispiel:

  • Akkus

  • Propeller

  • Ladegeräte

  • Transportkoffer

  • weiteres Zubehör für den Drohneneinsatz

Der Gesamtpreis wird im Antrag eingetragen. Das System berechnet anschließend automatisch:

  • Eigenmittel des Vereins

  • Förderbetrag (maximal 3.000 Euro)

Beispiel:

Gesamtkosten Drohne und Zubehör: 7.499 €
Förderung: 3.000 €
Eigenanteil Verein: 4.499 €

Wichtig: Die Drohne darf erst gekauft werden, nachdem der Bewilligungsbescheid vorliegt.

Technische Anforderungen an die Drohne

Damit eine Drohne förderfähig ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Wärmebildkamera

  • Mindestflugzeit von 20 Minuten

  • Return-to-Home-Funktion

  • passende Klassifizierung gemäß EU-Drohnenregeln

Diese Anforderungen stellen sicher, dass die Drohne effektiv für die Rehkitzrettung eingesetzt werden kann.

Schritt 6: Erklärungen im Antrag

Im nächsten Abschnitt müssen mehrere Erklärungen bestätigt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Der Verein hat für dieses Vorhaben noch keinen anderen Förderantrag gestellt

  • Es liegt keine Doppelförderung vor

  • Die Angaben im Antrag sind vollständig und korrekt

  • Die Förderrichtlinien wurden gelesen

Außerdem bestätigt der Verein:

  • dass die Drohne neu angeschafft wird

  • dass sie für die Rehkitzrettung geeignet ist

  • dass sie während der Zweckbindungsfrist im Eigentum des Vereins bleibt

Zweckbindungsfrist beachten

Die geförderte Drohne unterliegt einer Zweckbindung von drei Jahren.

Das bedeutet:

Die Drohne muss in diesem Zeitraum im Besitz des Vereins bleiben und für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.

Eine gewerbliche Nutzung ist nicht vorgesehen und kann zu Problemen bei Förderung, Versicherung und Haftung führen.

Schritt 7: Vollständigkeitsprüfung

Bevor der Antrag eingereicht wird, führt das System eine automatische Vollständigkeitsprüfung durch.

Dabei wird kontrolliert, ob:

  • alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden

  • die Finanzierung korrekt ist

  • alle Erklärungen bestätigt wurden

Wenn Fehler angezeigt werden, müssen diese vor dem Absenden korrigiert werden.

Schritt 8: Endfassung einreichen

Nach erfolgreicher Prüfung kann der Antrag final eingereicht werden.

Dabei müssen zusätzlich folgende Dokumente hochgeladen werden:

  • Auszug aus dem Vereinsregister

  • aktuelle Vereinssatzung

  • ggf. Vertretungsvollmacht

Die Dateien müssen als PDF ohne Passwortschutz hochgeladen werden und dürfen maximal 50 MB groß sein.

Nach der Einreichung kann der Antrag nicht mehr bearbeitet werden.

Eingangsbestätigung und weitere Schritte

Nach dem Absenden erhält der Verein eine Bestätigung per E-Mail, dass der Antrag eingegangen ist.

Diese Bestätigung sollte unbedingt gespeichert werden.

Falls längere Zeit keine Rückmeldung erfolgt, kann mit dieser Bestätigung bei der Förderstelle nachgefragt werden.

Nach der Bewilligung kann die Drohne angeschafft werden. Anschließend wird der Auszahlungsantrag gestellt.

Fazit

Die Drohnenförderung 2026 bietet Vereinen eine hervorragende Möglichkeit, die Anschaffung moderner Technik für die Rehkitzrettung finanziell zu unterstützen.

Wichtig ist vor allem:

  • den Antrag vollständig auszufüllen

  • alle erforderlichen Dokumente bereitzuhalten

  • die Drohne erst nach Bewilligung zu kaufen

Wer diese Punkte beachtet, hat gute Chancen, erfolgreich eine Förderung zu erhalten und die Rehkitzrettung mit moderner Drohnentechnologie zu unterstützen.

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