Darf ich mit meiner Drohne über ein Privatgrundstück fliegen?

Darf eine Drohne einfach über das Grundstück des Nachbarn fliegen?
Die kurze Antwort: Nicht immer! Gerade bei Wohngrundstücken gibt es besondere Regeln, die Drohnenpiloten kennen sollten.

Grundsätzlich ist der Luftraum nicht automatisch „Privatbesitz“. Trotzdem gelten für Drohnen über Wohngrundstücken besondere Vorschriften. Nach § 21h LuftVO ist ein Überflug grundsätzlich zulässig, wenn der betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte ausdrücklich zugestimmt hat.

Wann darf ich über ein Wohngrundstück fliegen?

Eine wichtige Ausnahme gibt es für besonders leichte Drohnen: Wiegt die Drohne höchstens 250 Gramm und ist sie nicht in der Lage, optische oder akustische Aufzeichnungen oder Übertragungen vorzunehmen, kann ein Überflug auch ohne Zustimmung zulässig sein.

Eine weitere Ausnahme betrifft bestimmte betriebliche Einsätze. Unter engen Voraussetzungen kann ein Überflug eines Wohngrundstücks auch ab 100 Metern Flughöhe möglich sein. Dafür müssen jedoch mehrere Bedingungen erfüllt sein – unter anderem muss der Überflug für einen berechtigten Betriebszweck erforderlich sein und es müssen Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre getroffen werden.

Aber Vorsicht: Filmen ist ein eigenes Thema!

Selbst wenn ein Flug luftfahrtrechtlich erlaubt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass du Personen oder private Bereiche filmen darfst.

Wer mit einer Kamera in fremde Gärten, Wohnungen oder andere private Bereiche schaut oder Personen ohne entsprechende Grundlage aufnimmt, kann zusätzlich gegen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte verstoßen.

Deshalb gilt: Nicht nur auf die Flugroute achten, sondern auch darauf, was die Drohne mit ihrer Kamera aufnimmt.

Was sollte ich als Drohnenpilot beachten?

Bevor du über einem fremden Wohngrundstück fliegst, solltest du prüfen:

  • Handelt es sich um ein Wohngrundstück?
  • Liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten vor?
  • Wie schwer ist meine Drohne?
  • Kann die Drohne Fotos oder Videos aufnehmen?
  • Werden Privatsphäre und Datenschutz eingehalten?
  • Gibt es zusätzlich geografische Flugbeschränkungen?

Unser Tipp: Wenn du über ein fremdes Wohngrundstück fliegen möchtest und eine Zustimmung erforderlich ist, hole sie am besten vor dem Flug ausdrücklich ein. So vermeidest du unnötigen Ärger mit Nachbarn und bist rechtlich deutlich besser aufgestellt.

Fazit: Eine Drohne darf nicht einfach immer über fremde Wohngrundstücke fliegen. Entscheidend sind unter anderem das Gewicht und die technischen Eigenschaften der Drohne, der Zweck des Fluges, die Flughöhe sowie die Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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