Letzte Chance: 3.000 € Förderung für Wärmebilddrohnen sichern

Die Rehkitzrettung mit Wärmebilddrohnen hat sich in den vergangenen Jahren als unverzichtbare Unterstützung für den Tier- und Naturschutz etabliert. Damit Vereine diese wichtige Arbeit weiterhin leisten können, unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auch 2026 wieder die Anschaffung von Wärmebilddrohnen.

Wichtig: Der Förderantrag muss bis 30. Juni 2026 eingereicht werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind:

  • Eingetragene Rehkitzrettungsvereine
  • Eingetragene Kreisjagdvereine bzw. Kreisjägerschaften

Nicht förderfähig sind Privatpersonen oder Jagdgenossenschaften.

Wie hoch ist die Förderung?

Im Jahr 2026 beträgt die Förderung pauschal 3.000 Euro pro Wärmebilddrohne, sofern alle Förderbedingungen erfüllt werden.

Je nach Modell reduziert sich dadurch der Eigenanteil erheblich. Gerade für Vereine bedeutet dies eine spürbare finanzielle Entlastung bei der Anschaffung moderner Drohnentechnik.

Welche Drohnen sind förderfähig?

Gefördert werden ausschließlich neue Wärmebilddrohnen, die über einen Fachhändler erworben werden und bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • Wärmebildkamera mit zusätzlicher Echtbildkamera
  • Mindestens 20 Minuten Flugzeit pro Akku
  • Return-to-Home-Funktion
  • CE-Kennzeichnung

Gebrauchte Drohnen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Das zweistufige Förderverfahren einfach erklärt

Die Förderung erfolgt in zwei Schritten:

1. Förderantrag stellen

Bis spätestens 30. Juni 2026 muss der Antrag online über das Förderportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

Nach Prüfung erhalten förderfähige Vereine einen offiziellen Bewilligungsbescheid.

2. Drohne kaufen und Auszahlung beantragen

Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids sollte die Drohne gekauft werden. Anschließend wird der Auszahlungsantrag mit den erforderlichen Nachweisen (Rechnung, Zahlungsnachweis und Referenznummer) eingereicht.

Die Frist hierfür endet am 30. September 2026. Die Auszahlung der Förderung erfolgt anschließend bis Ende des Jahres.

Warum jeder förderfähige Verein den Antrag stellen sollte

Viele Vereine sind sich noch unsicher, ob sie aktuell genügend Piloten oder Einsatzmöglichkeiten haben. Trotzdem empfiehlt es sich dringend, den Förderantrag fristgerecht einzureichen.

Der Grund ist einfach: Eine hohe Nachfrage zeigt dem Fördergeber, dass die Unterstützung weiterhin benötigt wird. Bleiben Fördermittel ungenutzt, besteht langfristig das Risiko, dass die Fördersummen reduziert oder Programme eingestellt werden.

Mit jedem gestellten Antrag leisten Vereine deshalb nicht nur einen Beitrag für ihre eigene Zukunft, sondern unterstützen auch die langfristige Finanzierung der Rehkitzrettung in Deutschland.

Unterstützung bei der Antragstellung

Wer Fragen zum Förderverfahren hat oder Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Wärmebilddrohne benötigt, sollte sich frühzeitig beraten lassen. Eine professionelle Begleitung hilft dabei, Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden und die passende Technik für den jeweiligen Verein auszuwählen.

Fazit

Die Förderung von 3.000 Euro bietet Vereinen eine hervorragende Möglichkeit, moderne Wärmebilddrohnen anzuschaffen und damit einen wichtigen Beitrag zum Wildtierschutz zu leisten.

Wer förderberechtigt ist, sollte die Chance unbedingt nutzen und den Antrag rechtzeitig einreichen. So profitieren nicht nur die Vereine selbst, sondern auch die Zukunft der Rehkitzrettung und der Schutz zahlreicher Jungtiere.

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