Neue Arbeitsschutzprämie der BG BAU ab dem 01. Juli 2026
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erweitert ihr Förderprogramm und setzt verstärkt auf moderne Technik für mehr Sicherheit auf Baustellen. Ab dem 01. Juli 2026 wird erstmals die Anschaffung von Drohnen als Arbeitsschutzmaßnahme gefördert.
Mit der neuen Arbeitsschutzprämie unterstützt die BG BAU Mitgliedsunternehmen dabei, gefährliche Kontrollarbeiten sicherer und effizienter durchzuführen. Gefördert werden dabei nicht nur die Drohne selbst, sondern auch der erforderliche EU-Drohnenführerschein sowie die Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Die maximale Förderung beträgt bis zu 2.000 Euro pro Mitgliedsbetrieb und Jahr.
Warum fördert die BG BAU Drohnen?
Das Ziel der BG BAU ist klar: Arbeitsunfälle vermeiden und den Arbeitsschutz auf Baustellen weiter verbessern.
Viele Tätigkeiten im Baugewerbe sind mit erheblichen Risiken verbunden. Insbesondere Arbeiten auf Dächern, an Fassaden oder in schwer zugänglichen Bereichen bergen ein erhöhtes Unfallrisiko. Mithilfe moderner Drohnentechnik können zahlreiche Kontroll- und Dokumentationsaufgaben aus sicherer Entfernung durchgeführt werden, sodass Beschäftigte gefährliche Bereiche deutlich seltener betreten müssen.
Die Förderung ist daher Teil des Arbeitsschutzprogramms der BG BAU und soll Unternehmen dabei unterstützen, in moderne und sichere Arbeitsmittel zu investieren.
Welche Arbeiten können mit einer Drohne sicherer durchgeführt werden?
Professionelle Drohnen eignen sich heute für zahlreiche Anwendungen im Bau- und Handwerksbereich.
Typische Einsatzgebiete sind unter anderem:
- Dachinspektionen
- Fassadenkontrollen
- Baustellendokumentationen
- Kontrollen von Schächten und Kanälen
- Inspektionen schwer zugänglicher Bereiche
- Sichtprüfungen nach Sturm- oder Unwetterschäden
- Kontrolle von Photovoltaikanlagen
- Dokumentation des Baufortschritts
- Vermessungen und Luftbildaufnahmen
Durch den Einsatz einer Drohne lassen sich viele Arbeiten schneller, sicherer und häufig auch kostengünstiger durchführen.
Was wird gefördert?
Die neue Arbeitsschutzprämie umfasst mehrere Bestandteile.
Gefördert werden derzeit:
- die Anschaffung einer professionellen Drohne,
- der Erwerb des EU-Drohnenführerscheins,
- die Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Die Förderung erfolgt beitragsunabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Mitgliedsbetrieb und Jahr.
Beitragsabhängige und beitragsunabhängige Förderung – wo liegt der Unterschied?
Die BG BAU unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Förderarten.
Beitragsabhängige Förderung
Bei der beitragsabhängigen Förderung richtet sich die maximale Fördersumme nach der Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags des Unternehmens.
Ab dem 01. Juli 2026 gelten hierfür vier Förderstufen.
Beitragsunabhängige Förderung
Die neue Drohnenförderung gehört zu den beitragsunabhängigen Arbeitsschutzprämien.
Das bedeutet, dass die Förderhöhe nicht von der Höhe des BG-BAU-Mitgliedsbeitrags abhängt, sondern unabhängig davon gewährt werden kann, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Wer kann die Förderung beantragen?
Nach den aktuell veröffentlichten Informationen richtet sich die Förderung an Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
Zu den Voraussetzungen gehören insbesondere:
- Mitgliedschaft bei der BG BAU,
- mindestens ein beschäftigter Mitarbeiter,
- mindestens ein bereits gezahlter Mitgliedsbeitrag,
- Einsatz der Drohne im Rahmen des Arbeitsschutzes.
Hinweis: Nach den derzeit vorliegenden Informationen sind Einzelunternehmen ohne Beschäftigte für diese spezielle Drohnenförderung nicht antragsberechtigt.
So läuft das Antragsverfahren ab
Die Beantragung der Förderung erfolgt nach aktuellem Stand nach dem Kauf der Drohne.
1. Passende Drohne auswählen
Wählen Sie eine Drohne, die für Ihren geplanten Einsatz geeignet ist. Hier gehts zur individuellen Beratung!
2. Drohne kaufen
Nach dem Kauf sollten Sie die Rechnung sorgfältig aufbewahren.
3. Förderantrag einreichen
Anschließend reichen Sie den Förderantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der BG BAU ein.
Nach den derzeit vorliegenden Informationen kann die Rechnung im Regelfall bis zu 365 Tage alt sein.
4. Prüfung durch die BG BAU
Die BG BAU prüft den Antrag sowie die eingereichten Nachweise.
5. Auszahlung der Förderung
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Förderung bewilligt und der Zuschuss ausgezahlt. Die Bearbeitung dauert nach aktuellem Kenntnisstand in der Regel nur wenige Wochen.
Welche Vorteile bietet eine Drohne im Baugewerbe?
Der finanzielle Zuschuss ist nur einer von vielen Vorteilen.
Unternehmen profitieren außerdem von:
- höherer Arbeitssicherheit,
- weniger Absturzrisiken,
- schnelleren Inspektionen,
- geringeren Gerüst- und Hubsteigerkosten,
- professioneller Baustellendokumentation,
- hochwertigen Foto- und Videoaufnahmen,
- besserer Schadensdokumentation,
- effizienteren Arbeitsabläufen.
Damit amortisiert sich die Investition in vielen Fällen bereits nach kurzer Zeit.
Wichtiger Hinweis zur neuen Förderung
Die Drohnenförderung ist eine neue Arbeitsschutzprämie der BG BAU.
Gerade in der Einführungsphase kann es vorkommen, dass die Drohnenförderung noch nicht in allen Unterlagen, Prämienkatalogen oder Antragsformularen aufgeführt ist. Die BG BAU ergänzt diese Dokumente schrittweise im Rahmen der Einführung des neuen Förderprogramms.
Unternehmen sollten daher regelmäßig die aktuellen Förderbedingungen prüfen oder sich direkt bei der BG BAU informieren.
Fazit
Mit der neuen Drohnenförderung setzt die BG BAU ein deutliches Zeichen für mehr Sicherheit und Digitalisierung in der Bauwirtschaft.
Unternehmen erhalten die Möglichkeit, moderne Drohnentechnik mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 Euro anzuschaffen und gleichzeitig den Arbeitsschutz nachhaltig zu verbessern.
Wer regelmäßig Dach-, Fassaden- oder Baustelleninspektionen durchführt, kann durch den Einsatz einer Drohne nicht nur Arbeitsabläufe optimieren, sondern auch Risiken für Beschäftigte deutlich reduzieren.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und basiert auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Förderbedingungen und Richtlinien der BG BAU.







