Reinigungsdrohnen sind längst mehr als eine technische Spielerei. Sie können Fassaden, Dächer und andere schwer zugängliche Flächen reinigen und eröffnen Gebäudereinigern damit ein völlig neues Geschäftsfeld.
Doch sobald eine Drohne professionell eingesetzt wird, stellt sich eine entscheidende Frage:
Welche Qualifikation und welche Genehmigungen braucht man eigentlich für eine Reinigungsdrohne?
Besonders häufig fällt dabei der Begriff STS-01. Doch was steckt dahinter? Braucht jeder Reinigungsdrohnen-Pilot einen STS-Schein? Wann reicht A1/A3 oder A2? Und wann ist zusätzlich eine Betriebserlaubnis erforderlich?
In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Punkte verständlich und praxisnah.
Was ist eine Reinigungsdrohne?
Eine Reinigungsdrohne ist ein speziell für professionelle Reinigungsarbeiten ausgerüstetes unbemanntes Luftfahrtsystem.
Im Gegensatz zu einer klassischen Kameradrohne verfügt sie beispielsweise über:
- Hochdrucktechnik
- Reinigungslanzen oder Düsen
- Schlauchsysteme
- Kameras und Sensoren
- Abstandssensorik
- spezielle Halterungen
- professionelle Steuerungs- und Sicherheitssysteme
Das Wasser wird je nach System vom Boden aus über einen Schlauch zur Drohne geführt. Dadurch muss die Drohne nicht das gesamte Wassergewicht selbst tragen.
Das ermöglicht beispielsweise die Reinigung von Fassaden, Industriegebäuden oder anderen schwer zugänglichen Bereichen, ohne dass Mitarbeiter unmittelbar an der Gebäudefassade arbeiten müssen.
Braucht man für eine Reinigungsdrohne einen Drohnenführerschein?
Das hängt vom konkreten Einsatz ab.
Es gibt nicht den einen speziellen „Reinigungsdrohnen-Führerschein“. Entscheidend sind unter anderem die Drohnenklasse, das Gewicht, die Einsatzumgebung und die geplante Betriebsart.
Sobald der Einsatz in die spezifische Kategorie fällt, gelten höhere Anforderungen an Betreiber und Fernpilot.
Für bestimmte standardisierte Einsätze kommt dabei das STS-System ins Spiel.
Was bedeutet STS bei Drohnen?
STS steht für „Standard Scenario“.
Dabei handelt es sich um ein europaweit definiertes Standardszenario für bestimmte Drohnenoperationen in der spezifischen Kategorie.
Aktuell gibt es auf EU-Ebene unter anderem:
- STS-01: VLOS-Betrieb über einem kontrollierten Bodenbereich in einer besiedelten Umgebung
- STS-02: BVLOS-Betrieb mit Luftraumbeobachtern über einem kontrollierten Bodenbereich
Für einen professionellen Reinigungsdrohnenbetrieb kann insbesondere STS-01 interessant sein – allerdings nur dann, wenn der konkrete Einsatz sämtliche Voraussetzungen dieses Standardszenarios erfüllt.
Was ist der STS-01-Schein?
Oft wird umgangssprachlich vom „STS-Schein“ gesprochen.
Genauer geht es um die erforderliche Kompetenz für den Betrieb unter einem Standardszenario.
Wer als Fernpilot einen Einsatz nach STS-01 durchführen möchte, benötigt:
- einen theoretischen Kompetenznachweis für den Betrieb unter Standardszenarien und
- einen Nachweis über die absolvierte praktische STS-01-Ausbildung.
Der theoretische Kompetenznachweis ist grundsätzlich fünf Jahre gültig.
Reicht der STS-01-Schein allein aus?
Nein.
Das ist einer der wichtigsten Punkte für Unternehmen, die mit Reinigungsdrohnen arbeiten möchten.
Der STS-Kompetenznachweis allein bedeutet nicht automatisch, dass jede beliebige Reinigungsdrohne überall eingesetzt werden darf.
Für einen Betrieb nach STS-01 müssen alle Voraussetzungen des Standardszenarios erfüllt werden.
Dazu gehört unter anderem die Verwendung einer dafür geeigneten C5-Drohne sowie die Einhaltung der festgelegten Betriebsbedingungen.
Außerdem muss der Drohnenbetreiber vor Beginn des Betriebs eine entsprechende Betriebserklärung gegenüber der zuständigen Luftfahrtbehörde abgeben. Wenn die Voraussetzungen des STS erfüllt sind, ist grundsätzlich keine individuelle Betriebsgenehmigung erforderlich.
Welche Drohne darf für STS-01 verwendet werden?
Auch hier gibt es eine wichtige Einschränkung.
Für das EU-Standardszenario STS-01 muss die eingesetzte Drohne grundsätzlich die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllen und als C5 gekennzeichnet sein.
Das bedeutet:
Nicht jede professionelle Reinigungsdrohne kann automatisch unter STS-01 betrieben werden.
Gerade bei größeren Spezialdrohnen muss deshalb geprüft werden, ob das konkrete System für STS-01 geeignet ist oder ob eine andere Grundlage für den Betrieb erforderlich ist.
Was ist, wenn die Reinigungsdrohne keine C5-Klassifizierung hat?
Dann ist STS-01 nicht automatisch der richtige Weg.
Hier kann beispielsweise eine PDRA oder eine individuelle Betriebsgenehmigung innerhalb der spezifischen Kategorie relevant werden.
Besonders interessant ist PDRA-S01, das einen ähnlichen Betriebstyp wie STS-01 abdeckt, dabei aber unter bestimmten Voraussetzungen auch Drohnen zulässt, die nicht zwingend eine C5-Kennzeichnung tragen. Die konkrete Eignung hängt vom jeweiligen Betriebsszenario ab.
Das ist für professionelle Reinigungsdrohnen besonders relevant, weil viele Spezialdrohnen nicht einfach mit einer klassischen C5-Kameradrohne gleichgesetzt werden können.
Braucht man für jede Reinigungsdrohne eine Betriebsgenehmigung?
Nein – aber möglicherweise.
In der spezifischen Kategorie gibt es verschiedene Wege.
Kann ein Einsatz vollständig unter ein entsprechendes STS fallen, ist grundsätzlich keine individuelle Betriebsgenehmigung erforderlich. Stattdessen wird eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Luftfahrtamt eingereicht.
Wenn der Einsatz dagegen nicht durch ein STS abgedeckt wird, können andere Verfahren erforderlich sein – beispielsweise eine Betriebsgenehmigung auf Grundlage einer entsprechenden Risikobewertung.
Genau deshalb sollte ein Unternehmen den geplanten Reinigungsbetrieb vor der Anschaffung der Drohne prüfen.
Welche Rolle spielt A1/A3?
Der A1/A3-Kompetenznachweis ist der Einstieg in die EU-Drohnenregeln und kann für bestimmte Drohnenoperationen in der offenen Kategorie erforderlich sein.
Für anspruchsvollere professionelle Reinigungsdrohnen-Einsätze ist A1/A3 allerdings nicht automatisch ausreichend.
Wenn der geplante Betrieb in die spezifische Kategorie fällt, gelten die dafür vorgesehenen Kompetenzanforderungen. Bei einem Betrieb unter einem STS gehört dazu der entsprechende theoretische Nachweis für Standardszenarien sowie die praktische STS-01-Ausbildung.
Muss sich ein Reinigungsunternehmen als Drohnenbetreiber registrieren?
Ja, grundsätzlich muss sich der Betreiber registrieren, wenn die Voraussetzungen für eine Betreiberregistrierung erfüllt sind.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung:
Registriert wird der Drohnenbetreiber – nicht einfach die Drohne als solche.
Auch Betreiber in der spezifischen Kategorie müssen sich registrieren. Wer bereits als Betreiber registriert ist, muss sich für die spezifische Kategorie nicht nochmals separat registrieren.
Welche weiteren Anforderungen gibt es bei einer Reinigungsdrohne?
Der Drohnenführerschein ist nur ein Teil des Gesamtpakets.
Bei einem professionellen Reinigungseinsatz müssen beispielsweise auch folgende Punkte berücksichtigt werden:
Einsatzgebiet
Wo wird die Drohne eingesetzt?
- Wohngebiet
- Gewerbegebiet
- Industrieanlage
- Baustelle
- öffentlicher Bereich
Personen
Befinden sich Personen im Einsatzbereich oder könnten Personen durch den Betrieb gefährdet werden?
Gebäude
Wie hoch ist das Gebäude?
Welche Abstände müssen eingehalten werden?
Luftraum
Gibt es in der Umgebung beispielsweise Flughäfen, Kontrollzonen oder andere geografische UAS-Gebiete?
Technik
Entspricht die verwendete Drohne den Anforderungen des geplanten Betriebsszenarios?
Betrieb
Ist der konkrete Ablauf durch STS, PDRA oder eine andere Betriebsgenehmigung abgedeckt?
Warum ist die Reinigungsdrohne rechtlich anspruchsvoller als eine Kameradrohne?
Eine Reinigungsdrohne ist nicht einfach nur eine Kameradrohne mit einem zusätzlichen Schlauch.
Beim professionellen Reinigungseinsatz können zusätzliche Faktoren eine Rolle spielen:
Wasser, Hochdruck, Schlauchsystem, Gebäudenähe, Personen, Hindernisse und die teilweise deutlich höhere Drohnenmasse.
Dadurch kann der Betrieb deutlich anspruchsvoller werden.
Aus diesem Grund sollte ein Unternehmen nicht einfach eine große Drohne kaufen, einen Führerschein machen und anschließend beliebige Fassaden reinigen.
Entscheidend ist immer das konkrete Betriebsszenario.
Kann man mit einer Reinigungsdrohne gewerblich arbeiten?
Ja.
Gerade darin liegt für Gebäudereiniger ein spannendes Potenzial.
Eine Reinigungsdrohne kann beispielsweise für folgende Dienstleistungen eingesetzt werden:
- Fassadenreinigung
- Reinigung von Industrieanlagen
- Reinigung schwer zugänglicher Gebäudebereiche
- Dachreinigung
- spezielle Außenreinigungen
- Reinigung großer Hallen
- weitere Spezialreinigungen
Damit kann die Drohne nicht nur ein neues Arbeitsgerät sein.
Sie kann zu einem komplett neuen Geschäftsbereich werden.
Lohnt sich eine Reinigungsdrohne als Geschäftsmodell?
Das hängt stark vom jeweiligen Unternehmen und den angebotenen Dienstleistungen ab.
Interessant wird die Technologie vor allem dann, wenn regelmäßig Aufträge durchgeführt werden, bei denen klassische Zugangstechnik teuer oder aufwendig ist.
Beispielsweise können Kosten für:
- Hubarbeitsbühnen
- Gerüste
- zusätzliche Zugangssysteme
- bestimmte Personalaufwände
- Transport und Logistik
eine Rolle spielen.
Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit muss jedoch für jeden Betrieb und Auftrag individuell kalkuliert werden.
Eine Reinigungsdrohne lohnt sich daher nicht automatisch – aber bei einem passenden Auftragsvolumen kann sie ein interessantes Geschäftsmodell darstellen.
Reinigungsdrohne oder Hubarbeitsbühne – was ist besser?
Die Antwort lautet:
Es kommt auf den Auftrag an.
Eine Hubarbeitsbühne kann bei bestimmten Arbeiten weiterhin die bessere Lösung sein.
Eine Reinigungsdrohne spielt ihre Vorteile dagegen besonders bei hohen, schwer zugänglichen oder großflächigen Bereichen aus.
Deshalb sollte man nicht grundsätzlich fragen:
„Was ersetzt die Drohne?“
Sondern:
„Bei welchen Aufträgen ist die Drohne die effizientere Lösung?“
Genau diese Betrachtungsweise macht die Technologie für professionelle Gebäudereiniger interessant.
Was sollten Unternehmen vor dem Kauf einer Reinigungsdrohne prüfen?
Bevor mehrere Tausend oder Zehntausend Euro in ein professionelles System investiert werden, sollten Unternehmen einige Fragen klären:
1. Welche Aufträge möchte ich durchführen?
2. Welche Drohne benötige ich dafür technisch?
3. Welches Gewicht und welche Reichweite brauche ich?
4. Welche Reinigungstechnik soll eingesetzt werden?
5. Fällt mein geplanter Betrieb unter die offene oder spezifische Kategorie?
6. Kann ich STS-01 nutzen?
7. Benötige ich stattdessen eine PDRA oder Betriebsgenehmigung?
8. Welche Qualifikation benötigen meine Piloten?
9. Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig?
10. Wie viele Aufträge benötige ich, damit sich das System wirtschaftlich rechnet?
Diese Fragen sollten vor dem Kauf geklärt werden – nicht erst nach der Anschaffung.
Fazit: Welchen Schein braucht man für eine Reinigungsdrohne?
Eine pauschale Antwort wie „Für eine Reinigungsdrohne braucht man den STS-Schein“ wäre zu einfach.
Vielmehr hängt die notwendige Qualifikation vom konkreten Betriebsszenario ab.
Für Einsätze nach STS-01 benötigt der Fernpilot den entsprechenden theoretischen Kompetenznachweis sowie die praktische STS-01-Ausbildung. Zusätzlich müssen die Anforderungen des STS-01, unter anderem hinsichtlich der eingesetzten Drohne und der Betriebsbedingungen, erfüllt werden.
Wenn ein Reinigungseinsatz nicht unter STS-01 fällt, können andere Wege innerhalb der spezifischen Kategorie relevant sein – beispielsweise eine PDRA oder eine individuelle Betriebsgenehmigung.
Für Unternehmen bedeutet das: Erst den geplanten Einsatz definieren, dann die rechtlichen Anforderungen prüfen und anschließend die passende Drohne auswählen.
Denn die beste Reinigungsdrohne ist nicht unbedingt die größte oder leistungsstärkste.
Es ist die Drohne, mit der sich der geplante Auftrag technisch, wirtschaftlich und rechtssicher durchführen lässt.







