Mit Wirkung zum 01.07.2026 hat die BG BAU ihre Richtlinie zur Förderung von Drohnen aktualisiert und erweitert. Ziel der neuen Arbeitsschutzprämie ist es, den sicheren Einsatz von Drohnen auf Baustellen sowie an Industrieanlagen und schwer zugänglichen Bauwerken weiter zu fördern.
Erstmals werden neben der Anschaffung geeigneter C1- und C2-Drohnen auch der EU-Drohnenführerschein der Klasse A2 einschließlich praktischer Schulung sowie die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausdrücklich in die Förderung aufgenommen.
Für viele Unternehmen der Bauwirtschaft bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Entlastung beim Einstieg oder Ausbau der professionellen Drohnennutzung.
Warum hat die BG BAU die Richtlinie angepasst?
Arbeiten in großen Höhen oder an schwer zugänglichen Bereichen gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten auf Baustellen. Fassaden, Dächer, Brücken oder Industrieanlagen müssen regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden. Häufig sind hierfür Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder Seilzugangstechniken erforderlich.
Der Einsatz von Drohnen reduziert diese Absturzgefahren erheblich. Viele Inspektions- und Dokumentationsarbeiten können heute sicher vom Boden aus durchgeführt werden. Genau diesen präventiven Arbeitsschutz möchte die BG BAU mit der neuen Förderrichtlinie unterstützen.
Höhe der Förderung
Die BG BAU übernimmt pro Mitgliedsbetrieb und Kalenderjahr:
- 50 % der Netto-Gesamtkosten
- maximal 2.000 Euro Förderung
- unabhängig von der Höhe der gezahlten BG-Beiträge
Dabei können einzelne Maßnahmen oder eine Kombination verschiedener Förderbestandteile beantragt werden.
Was wird nach der neuen Richtlinie gefördert?
1. Förderfähige Drohnen
Gefördert werden ausschließlich nach der EU-Drohnenverordnung zertifizierte Drohnen der Klassen C1 und C2.
Voraussetzungen:
- Kaufdatum ab 01.01.2026
- gewerblicher Einsatz im Unternehmen
- Erfüllung sämtlicher Fördervoraussetzungen
Nicht förderfähig sind:
- C0-Drohnen
- C3-, C4-, C5- und C6-Drohnen
- gebrauchte Drohnen
- Zusatzsoftware
- Sonder- oder Zusatzausstattung
Beispiele förderfähiger C1-Drohnen
- DJI Mavic 3 Classic
- DJI Mavic 3
- DJI Mavic 3 Cine
- DJI Air 2S
- DJI Air 3
- DJI Mini 4 Pro (Fly More Combo)
- DJI Avata 2
Beispiele förderfähiger C2-Drohnen
- DJI Mavic 3E
- DJI Mavic 3T
- DJI Mavic 3M
- DJI Matrice M30
- DJI Matrice M30T
- DJI Matrice 4E
- DJI Matrice 4T
- DJI Mavic 3 Pro
- Autel EVO II V3
- AgEagle eBee
Die von der BG BAU veröffentlichte Liste wird regelmäßig erweitert und stellt keine abschließende Aufzählung aller förderfähigen Modelle dar.
2. A2-Drohnenführerschein wird jetzt mitgefördert
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Richtlinie ist die Förderung des EU-Drohnenführerscheins der Klasse A2.
Gefördert werden:
- erstmaliger Erwerb des A2-Drohnenführerscheins
- Verlängerung oder Erneuerung bestehender A2-Nachweise
- praktische Schulungsanteile im Rahmen der Ausbildung
Nicht gefördert wird hingegen ausschließlich der Erwerb des EU-Kompetenznachweises A1/A3 ohne A2.
A2 ist künftig verpflichtend
Die BG BAU verlangt unabhängig von den gesetzlichen Mindestanforderungen den Nachweis eines gültigen A2-Drohnenführerscheins für alle im Flugbuch eingetragenen Drohnenpiloten.
Selbst wenn der jeweilige Drohneneinsatz rechtlich mit einem A1/A3-Kompetenznachweis zulässig wäre, ist für die Förderung ausschließlich der A2-Nachweis ausreichend.
Werden mehrere Mitarbeiter als Drohnenpiloten eingesetzt, muss jeder einzelne Pilot einen gültigen A2-Drohnenführerschein besitzen.
3. LBA-Registrierung ist ebenfalls förderfähig
Betreiber von Drohnen ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren.
Die dabei entstehenden Gebühren können nun ebenfalls im Rahmen der BG BAU-Förderung erstattet werden.
Die Registrierung erfolgt einmalig für den Betreiber und nicht für jede einzelne Drohne.
Welche Nachweise müssen eingereicht werden?
Für den Förderantrag verlangt die BG BAU folgende Unterlagen:
- Nachweis über den gewerblichen Einsatz der Drohne
- Flug- bzw. Logbuch mit mindestens drei gewerblichen Einsätzen
- gültiger EU-Drohnenführerschein Klasse A2 für alle eingesetzten Piloten
- Nachweis einer Drohnenhaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Betriebshaftpflicht
- Kaufbeleg der förderfähigen Drohne
- gegebenenfalls Nachweis über die LBA-Registrierung
Nur wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Förderung bewilligt werden.
Was bedeutet die neue Richtlinie für Unternehmen?
Die aktualisierte Förderrichtlinie schafft erstmals eine ganzheitliche Förderung der professionellen Drohnennutzung. Nicht mehr nur die Technik selbst wird bezuschusst, sondern auch die notwendige Qualifikation der Piloten sowie die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung.
Damit unterstützt die BG BAU Unternehmen dabei, Drohnen fachgerecht, sicher und rechtskonform einzusetzen.
Unterstützung durch BGDrohnen
BGDrohnen begleitet Unternehmen bei allen Schritten der Umsetzung:
- Beratung zur passenden förderfähigen C1- oder C2-Drohne
- Durchführung des EU-Drohnenführerscheins A2 inklusive Praxisschulung
- Unterstützung bei der Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt
- Hilfestellung bei den Anforderungen der BG BAU
- Beratung zur optimalen Nutzung der Fördermöglichkeiten
Fazit
Die neue BG BAU-Richtlinie ab dem 01.07.2026 macht deutlich, dass der sichere Einsatz von Drohnen im Bauwesen weiter an Bedeutung gewinnt. Durch die Förderung von Drohnen, A2-Drohnenführerschein und LBA-Registrierung werden Unternehmen finanziell unterstützt und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards gefördert.
Neben dem direkten Zuschuss profitieren Betriebe langfristig auch wirtschaftlich: Weniger Gerüst- und Bühneneinsätze, schnellere Inspektionen, geringere Ausfallzeiten und eine deutlich effizientere Dokumentation sorgen dafür, dass sich die Investition in professionelle Drohnentechnik häufig bereits nach kurzer Zeit amortisiert. Die Förderung reduziert dabei die Einstiegskosten zusätzlich und verbessert den Return on Investment nochmals erheblich.







